Mittwoch, 25. August 2021

Griechenland: Einreisebestimmungen -Aktuell (23.08)

 Griechenland: Einreisebestimmungen -Aktuell (23.08)

Zum Schutz von Reisenden und Bürger/innen vor COVID-19 gelten bis 6:00 Uhr des 27. August 2021 folgende Beschränkungen:

Drittstaatsangehörigen ist die Einreise nach Griechenland aus nicht-wesentlichen, also touristischen Gründen nicht gestattet.

Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union und im Schengen-Raum, in den USA, im Vereinigten Königreich, in Serbien, Australien, Neuseeland, Südkorea, Singapur, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Russischen Föderation, in Israel, Kanada, Nordmazedonien, der Ukraine, China, Saudi-Arabien, Katar, Kuwait, Belarus, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Japan, im Libanon,  Aserbaidschan, Armenien, Jordanien, Moldawien, Brunei, San Marino, Andorra, Vatikanstadt, Monaco, der Türkei  und im Kosovo können Griechenland aus  touristischen Gründen besuchen.

Alle Flugpassagiere können das Passenger Locator Form (PLF) bis kurz vor ihrem Abflug nach Griechenland ausfüllen.

Bei ihrer Einreise haben Einwohnerinnen und Einwohner der genannten Länder folgende Unterlagen vorzulegen:

Eine Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19, ausgestellt durch die Behörden ihres Landes. Die Bescheinigung muss in griechischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein, unter der Voraussetzung, dass die Impfung mehr als 14 Tage vor der Einreise vollständig abgeschlossen worden sein muss;

ODER

eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests auf Covid-19 – die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise nach Griechenland erfolgt sein – oder eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Schnelltests – die Probenentnahme darf nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein. Die Bescheinigung muss durch ein akkreditiertes Testlabor in griechischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein;

ODER

eine ärztliche Bescheinigung über eine Covid-19-Virusinfektion. Die Bescheinigung muss durch eine staatliche Behörde/ein anerkanntes Testlabor in griechischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein. Die Bescheinigung darf frühestens dreißig (30) Tage nach dem positiven Testergebnis ausgestellt werden und gilt für sechs Monate, nach diesem Test.

Reisende aus dem Ausland können außerdem das digitale COVID-19-Zertifikat der EU oder das digitale COVID-19-Zertifikat von Drittstaaten, – in gedruckter oder elektronischer Form – vorlegen, in dem die Informationen über ihre Impfung, die Ergebnisse des vor der Abreise erfolgten PCR- oder Schnelltests oder Details zu ihrer COVID-19-Erkrankung enthalten sind.

Reisende aus der Russischen Föderation müssen unabhängig von einer eventuell bereits erfolgten Impfung eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Molekulartest oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Sie werden bei der Einreise erneut einem Test unterzogen.

Die genannten Voraussetzungen für die Einreise nach Griechenland (Impfzertifikat, negativer PCR-Molekulartest bzw. Schnelltest oder Genesungsbescheinigung) gelten auch für Kinder ab einem Alter von zwölf (12) Jahren. 

Flugpassagiere werden außerdem einer stichprobenartigen Überprüfung (durch Schnelltests) nach dem im Passenger Locator Form (PLF) beschriebenen Verfahren unterzogen. Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine zehntägige (10) Quarantäne angeordnet. Für Passagiere internationaler Flüge, die vollständig geimpft sind und die bei der Einreise positiv getestet werden, wird eine siebentägige (7) Selbstisolierung angeordnet. In beiden Fällen müssen selbstisolierte Reisende am letzten Tag ihrer Quarantäne das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests vorweisen, damit die Quarantäne aufgehoben werden kann.

Fluggäste ankommend aus Ägypten, Albanien, Argentinien, Brasilien, Georgien, Kuba, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indien, China, Libyen, Marokko, der Russischen Föderation und aus der Türkei- unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft- müssen sich bei ihrer Ankunft einem weiteren Test am Flughafen unterziehen. Falls das Testergebnis positiv sein sollte, erfolgt ein molekularen PCR-Test, um das Ergebnis zu bestätigen. Diese Vorgehensweise wird nicht angewendet, für Passagiere, die geimpft oder nach einer Covid-19-Erkrankung bereits wieder genesen sind      (mit Ausnahme von Reisenden aus  der Russischen Föderation, wie oben bereits beschrieben). 

Inlandsflügen zu den griechischen Inseln

Bis 6:00 Uhr am 30. August 2021 müssen Passagiere von Inlandsflügen zu den griechischen Inseln eines der folgenden Dokumente entweder in gedruckter oder digitaler Form bei der Boardingkontrolle vorlegen:

ENTWEDER

eine Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19, ausgestellt von einer staatlichen Behörde in griechischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache. Die Impfung muss mehr als vierzehn (14) Tage vor der Reise vollständig abgeschlossen worden sein.

ODER

eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests auf Covid-19, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor der geplanten Boarding-Zeit sein darf, oder einen Antigen-Schnelltest mit einer Probenentnahme innerhalb der letzten 48 Stunden vor ihrer Ankunft.

ODER

eine ärztliche Bescheinigung über eine Covid-19-Virusinfektion. Die Bescheinigung muss durch eine staatliche Behörde/ein anerkanntes Testlabor in griechischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein. Die Bescheinigung darf frühestens dreißig (30) Tage nach dem positiven Testergebnis ausgestellt werden und gilt für sechs Monate, nach diesem Test.

Alle Passagiere ab 12 Jahren müssen eines der oben genannten Dokumente mitführen.

1. Minderjährigen im Alter von 12 bis 17 Jahren (geboren vor dem 01.07.2009) ist  das Boarding/Einsteigen auch erlaubt, wenn sie die Bescheinigung eines negativen Selbst-Test-Ergebnisses, der  nicht früher als 24 Stunden vor der Reise durchgeführt worden ist, 1. hier (in griechischer und englischer Sprache) hochladen.

Das gleiche gilt für die Rückreise von den Inseln zum Festland. Alternativ können Passagiere mit einem negativen Selbst-Test-Ergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, boarden- gemäß der oben beschriebenen Vorgehensweise.

Der Nachweis des negativen PCR-Molekulartests oder des negativen Schnelltests kann in gedruckter oder elektronischer Form erfolgen.

Ist der genannte Test im Ausland erfolgt und zum Boardingtermin des Inlandflugs noch gültig, kann die den Test vorweisende Person ohne weitere Verzögerung an ihren Zielort reisen.  

Einreisen auf dem Landweg

Einreisen auf dem Landweg aus „nicht-wesentlichen Gründen“, also für touristische Reisen, erfolgen über die Grenzübergänge Kakavia, Mertziani und Mavromatio (aus Albanien), über den Grenzübergang Evzones, Doirani, Niki und Krystallopigi (aus Nordmazedonien), über die Grenzübergänge Promachonas, Ormenio, Nymfea und Exochi (aus Bulgarien) sowie Kipoi und Kastanies (aus der Türkei) .

Reisende müssen vor Ihrer Einreise ins Land das Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen und einreichen.

Drittstaatsangehörigen ist die Einreise nach Griechenland aus nicht-wesentlichen Gründen nicht gestattet.

Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union und im Schengen-Raum, in den USA, im Vereinigten Königreich, in Serbien, Australien, Neuseeland, Südkorea, Singapur, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Russischen Föderation, in Israel, Kanada, Nordmazedonien, der Ukraine, China, Saudi-Arabien, Qatar, Kuwait, Belarus, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Japan, im Libanon, Aserbaidschan, Armenien, Jordanien, Moldawien, Brunei, San Marino, Andorra, Vatikanstadt, Monaco, der Türkei und dem Kosovo können Griechenland aus  touristischen Gründen  besuchen.

Bei ihrer Einreise haben Einwohnerinnen und Einwohner der genannten Länder folgende Unterlagen vorzulegen:

ENTWEDER

Eine Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19, ausgestellt durch die Behörden ihres Landes. Die Bescheinigung muss in englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein. Die Impfung muss mehr als vierzehn (14) Tage vor der Einreise vollständig abgeschlossen worden sein;

 ODER

eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests auf Covid-19 – die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise nach Griechenland erfolgt sein – oder eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Schnelltests – die Probenentnahme darf nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise nach Griechenland erfolgt sein. Die Bescheinigung muss durch ein anerkanntes Testlabor in englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein;

ODER

eine ärztliche Bescheinigung über eine Covid-19-Virusinfektion. Die Bescheinigung muss durch eine staatliche Behörde / ein anerkanntes Testlabor in englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein. Die Bescheinigung darf frühestens dreißig (30) Tage nach dem positiven Testergebnis ausgestellt werden und gilt für sechs Monate, nach diesem Test.

Reisende aus dem Ausland können außerdem das digitale COVID-19-Zertifikat – in gedruckter oder elektronischer Form – vorlegen, in dem die Informationen über ihre Impfung, die Ergebnisse des vor der Abreise erfolgten PCR- oder Schnelltests, oder Details zu ihrer COVID-19-Erkrankung enthalten sind.

Reisende aus der Russischen Föderation, unabhängig von einer eventuell bereits abgeschlossenen Impfung, müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Molekulartest oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen und werden bei der Einreise erneut einem Test unterzogen.

Bei der Ankunft können Reisende außerdem einem stichprobenartig erfolgenden Antigen-Schnelltest auf COVID-19 unterzogen werden. Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine zehntägige Quarantäne angeordnet. Sollten Sie bei Einreise nach Griechenland vollständig geimpft und der bei der Einreise erfolgte Schnelltest positiv sein, wird eine siebentägige Selbstisolierung angeordnet. In beiden Fällen müssen selbstisolierte Reisende am letzten Tag ihrer Quarantäne das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests vorweisen, damit die Quarantäne aufgehoben werden kann.

Fluggäste ankommend aus Ägypten, Albanien, Argentinien, Brasilien, Georgien, Kuba, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indien, China, Libyen, Marokko, der Russischen Föderation und aus der Türkei- unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft- müssen sich bei ihrer Ankunft einem weiteren Test am Flughafen unterziehen. Falls das Testergebnis positiv sein sollte, erfolgt ein molekularen PCR-Test, um das Ergebnis zu bestätigen. Diese Vorgehensweise wird nicht angewendet, für Passagiere, die geimpft oder nach einer Covid-19-Erkrankung bereits wieder genesen sind      (mit Ausnahme von Reisenden aus der Russischen Föderation, wie oben bereits beschrieben). 

Die genannten Leitlinien sind von allen griechischen und ausländischen Reisenden ab einem Alter von zwölf (12) Jahren einzuhalten.

Reisen auf dem Seeweg

Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe können in den Häfen von Patras, Igoumenitsa und Korfu anlegen.

Sport- und Touristenboote dürfen die griechischen Häfen unabhängig von ihrem Heimathafen oder der erlaubten Passagierkapazität mit neunundvierzig (49) Passagieren anlaufen, sofern sie nicht aus Ländern stammen, für die besondere Einschränkungen gelten.

Kreuzfahrtschiffe, dürfen die griechischen Gewässer unabhängig von ihrem Heimathafen befahren und in griechische Häfen einlaufen, sofern sie nicht aus Ländern stammen, für die besondere Einschränkungen gelten. Piräus, Korfu, Lavrio und Heraklion können als Ausgangshäfen für Kreuzfahrten dienen, die in Griechenland starten.

Alle Reisenden, die auf dem Seeweg nach Griechenland einreisen, müssen vor ihrer Einreise das Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen und einreichen.

Drittstaatsangehörigen ist die Einreise nach Griechenland aus nicht-wesentlichen Gründen, also für touristische Reisen, nicht gestattet.

Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union und im Schengen-Raum, in den USA, im Vereinigten Königreich, in Serbien, Australien, Neuseeland, Südkorea, Singapur, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Russischen Föderation, in Israel, Kanada, Nordmazedonien, der Ukraine, China, Saudi-Arabien, Qatar, Kuwait, Belarus, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Albanien, Japan, im Libanon,  Aserbaidschan, Armenien, Jordanien, Moldawien, Brunei, San Marino, Andorra, Vatikanstadt, Monaco, der Türkei  und Kosovo, können Griechenland aus touristischen Gründen  besuchen.

Bei ihrer Einreise haben Personen mit Wohnsitz in den genannten Ländern folgende Dokumente vorzulegen:

ENTWEDER

Eine Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19, ausgestellt durch die Behörden ihres Landes. Die Bescheinigung muss in englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein. Die Impfung muss mehr als 14 Tage vor der Einreise vollständig abgeschlossen worden sein;

ODER

eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests auf Covid-19 – die Probenentnahme darf nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise nach Griechenland erfolgt sein – oder eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines Schnelltests – die Probenentnahme darf nicht mehr als 48 Stunden vor der Einreise nach Griechenland erfolgt sein. Die Bescheinigung muss durch ein anerkanntes Testlabor in englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein;

ODER

eine ärztliche Bescheinigung über eine Covid-19-Virusinfektion. Die Bescheinigung muss durch eine staatliche Behörde/ein anerkanntes Testlabor in englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein. Die Bescheinigung darf frühestens dreißig (30) Tage nach dem positiven Testergebnis ausgestellt werden und gilt für sechs Monate, nach diesem Test.

Reisende aus dem Ausland können außerdem das digitale COVID-19-Zertifikat – in gedruckter oder elektronischer Form – vorweisen, in dem die Informationen über ihre Impfung, die Ergebnisse des vor der Abreise erfolgten PCR- oder Schnelltests oder Details zu ihrer COVID-19-Erkrankung enthalten sind.

Reisende aus der Russischen Föderation müssen unabhängig von einer eventuell bereits erfolgten Impfung eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Molekulartest oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Sie werden bei der Einreise erneut einem Test unterzogen.

Die Reisenden können am Grenzübergang außerdem einem COVID-19-Antigen-Schnelltest unterzogen werden. Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, wird eine zehntägige (10) Quarantäne angeordnet. Sollten Sie bei Einreise nach Griechenland vollständig geimpft sein und der bei der Einreise erfolgte Schnelltest positiv sein, wird eine siebentägige (7) Selbstisolierung angeordnet. In beiden Fällen müssen selbstisolierte Reisende am letzten Tag ihrer Quarantäne das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests vorweisen, damit die Quarantäne aufgehoben werden kann.

Fluggäste ankommend aus Ägypten, Albanien, Argentinien, Brasilien, Georgien, Kuba, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Indien, China, Libyen, Marokko, der Russischen Föderation und aus der Türkei- unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft- müssen sich bei ihrer Ankunft einem weiteren Test am Flughafen unterziehen. Falls das Testergebnis positiv sein sollte, erfolgt ein molekularen PCR-Test, um das Ergebnis zu bestätigen. Diese Vorgehensweise wird nicht angewendet, für Passagiere, die geimpft oder nach einer Covid-19-Erkrankung bereits wieder genesen sind      (mit Ausnahme von Reisenden aus der Russischen Föderation, wie oben bereits beschrieben). 

Die oben genannten Richtlinien sind von allen griechischen und ausländischen Reisenden ab einem Alter von zwölf (12) Jahren einzuhalten.

Passagiere von Küstenfähren auf die Inseln (mit Ausnahme von Lefkada, Evia, Salamis und für Meerengenüberquerungen) müssen abhängig von ihrem Alter den Kontrollbeamten an Bord eines der folgenden Dokumente vorlegen:

1. ERWACHSENE

ENTWEDER

Eine Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19, ausgestellt durch eine staatliche Behörde in englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache. Die Impfung muss mehr als vierzehn (14) Tage vor der Einreise vollständig abgeschlossen worden sein.

ODER

eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Molekulartests auf Covid-19, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 72 Stunden vor der geplanten Boarding-Zeit erfolgt sein darf, oder einen Antigen-Schnelltest mit einer Probenentnahme innerhalb der letzten 48 Stunden vor Reiseantritt.

ODER

eine ärztliche Bescheinigung über eine Covid-19-Virusinfektion. Die Bescheinigung muss durch eine staatliche Behörde/ein anerkanntes Testlabor in englischer, französischer, deutscher, italienischer, spanischer oder russischer Sprache ausgestellt sein. Die Bescheinigung darf frühestens dreißig (30) Tage nach dem positiven Testergebnis ausgestellt werden und gilt für sechs Monate, nach diesem Test.

 2.      Minderjährige im Alter von 12-17

 -          Jede Art von Test, auch eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eine Selbst-Tests- der nicht älter als 24 Stunden sein darf- und auf https://self-testing.gov.gr/covid19-self-test-print.pdf  (in griechischer und in englischer Sprache) hochgeladen werden muss.

3.  KINDER unter zwölf (12) Jahren unterliegen den oben genannten Einschränkungen nicht.

Alle Reisenden über 12 Jahre, müssen auf ihrer Rückreise von den Inseln zum Festland eines der oben genannten Dokumente vorlegen oder das Ergebnis einen negativen Selbsttests- durchgeführt nicht früher als 24 Stunden vor Einschiffung- wie oben beschrieben hochladen.

Der Nachweis des negativen PCR-Molekulartests oder des negativen Schnelltests kann in gedruckter oder elektronischer Form erfolgen. Ist der genannte Test im Ausland erfolgt und zur Zeit des Boardings noch gültig, kann die den Test vorweisende Person ohne weitere Verzögerung an ihren Zielort reisen. 

Reisende müssen innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Boarding (auf ihrem Smartphone/Tablet oder in gedruckter Form) die Pre-Boarding-Gesundheitsselbsterklärung ausfüllen. 

Der Fährverkehr mit der Türkei bleibt bis auf Weiteres eingestellt.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen