Donnerstag, 27. August 2026

„Strafrecht ist kein Allheilmittel – Mehr Schärfe schafft nicht mehr Schutz“

Prof. Dr. Johannes Kaspar ist ein renommierter Name in der heutigen deutschen Rechtswissenschaft und Kriminologie.

Prof. Dr. Johannes Kaspar, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Augsburg

Er hat den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg inne.

In einem Interview mit dem „Doryforos“ analysiert der Augsburger Kriminologe reale Kriminalitätstrends in Deutschland, räumt mit Mythen rund um Migration auf und erklärt, warum eine ständige Verschärfung des Strafrechts keine Lösung bietet.

(Mehr zu seiner Person und seinen Forschungsschwerpunkten finden Sie am Ende des Interviews)

Teil 1: Kriminologische Trends in Deutschland

Herr Professor Kaspar, wenn wir die kriminologische Landschaft im heutigen Deutschland betrachten: Was sind zurzeit die auffälligsten Trends und wie haben sich die Kriminalitätsformen in den letzten Jahren verändert?

1. Wir sehen hier keine kurzfristigen Veränderungen, sondern eher langfristige Trends. Einer davon ist die Tatsache, dass sich der Bereich der Cyberkriminalität in den letzten Jahren ausgeweitet hat. Das betrifft zum einen Cyberkriminalität in einem engen Sinne, also den Bereich „neuer“ Delikte wie illegales Hacking, die im Zuge der Entwicklung der Informationstechnologie im Laufe der Zeit erst neu geschaffen wurden. Angestiegen ist aber auch die Begehung klassischer Straftaten wie z.B. Betrug, bei denen IT eingesetzt wird – etwa durch die Verwendung von täuschend echten Video- oder Tonaufnahmen (sog. „Deepfakes“).

Ein Bereich, der intensiver verfolgt und auch thematisiert wird als in früheren Zeiten ist die Wirtschaftsdelinquenz, insbesondere in der Form von organisierter Unternehmensdelinquenz. Spätestens seit der Siemens-Korruptionsaffäre hat sich der Fokus der Strafverfolgung, aber auch der Kriminalpolitik stärker als zuvor auf diesen Deliktsbereich konzentriert, was bis heute anhält. Vorgänge wie der Fall „Wirecard“ oder die VW-Dieselaffäre haben dazu beigetragen, dass die Diskussionen nicht weniger intensiv geworden sind; nach wie vor wird eine Verschärfung im Bereich der Sanktionierung von Unternehmen nachgedacht.

Was wir nicht erkennen können ist dagegen ein Anstieg von Gewaltdelikten: Die Zahl der offiziell registrierten Straftaten (die ohnehin nur das sog. „Hellfeld“ abbilden) schwankte in den letzten Jahren und Jahrzenten. Dunkelfeldstudien zeigen erstens, dass viele Delikte in diesem Bereich gar nicht angezeigt werden, damit auch nicht in die Statistik einfließen, und zweitens, dass es (entgegen der landläufigen Meinung) nicht immer mehr Gewaltstraftaten gibt. Die von vielen Menschen „gefühlte“ Bedrohung durch zunehmende Gewalt (die u.a. von der Medienberichterstattung beeinflusst wird) stimmt also mit der tatsächlichen Lage nicht überein.

Eine aktuelle Entwicklung ist die teilweise Entkriminalisierung des Besitzes von Cannabis in geringer Menge zum Eigengebrauch, die am 1.4.2024 in Kraft getreten ist. Man geht davon aus, dass allein dadurch das Aufkommen an registrierter Delinquenz zwischen 2024 und 2025 um einige Prozent gesunken ist. Man wird sehen, ob die neue Regierungskoalition das wieder rückgängig machen wird. Die Auswirkungen der Reform werden gerade im Rahmen mehrerer Studien untersucht, auch von mir und meinem Augsburger Team.

2.   Inwieweit lässt sich von einem „nationalen Charakter“ oder spezifisch deutschen Besonderheiten in der Kriminalitätsstruktur oder der Kriminologie als Wissenschaft sprechen?

«Universität Augsburg»

Was die Deliktsstruktur angeht gehe ich davon aus, dass sich diese in Deutschland nicht wesentlich von derjenigen anderer westeuropäischer Länder unterscheidet: Der größte Teil der Delikte sind Eigentums- und Vermögensdelikte; allein der Diebstahl macht in Deutschland etwa 30 % der registrierten Delikte aus. Es dominieren insgesamt eher leichte bis mittelschwere Delikte; viele Verfahren werden schon von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt. Gewaltdelinquenz ist Gott sei Dank ein eher seltenes Phänomen und macht in der Kriminalstatistik nur etwa 2-3 % der Delikte aus; erst recht gilt das für Tötungsdelikte, bei denen der entsprechende Wert noch deutlich niedriger liegt. 

Was die Lage der Kriminologie als Wissenschaft in Deutschland angeht, ist das Bild gemischt: Kriminologische Expertise, vor allem in Form von empirischer Forschung, ist gefragt, wenn es um kriminalpolitische Reformen und neue Strafgesetzgebung geht, zumal das Thema der Kriminalitätsentwicklung die Öffentlichkeit stark beschäftigt. Man sieht das am Beispiel Cannabis, das ich oben erwähnt habe. Ein großes Plus der deutschen kriminologischen Landschaft sind starke Forschungsinstitute wie die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden oder das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen in Hannover . Diese Institute führen regelmäßig umfangreiche empirische Forschungsprojekte rund um das Thema Kriminalität durch und bereichern laufend unser Wissen über die Entstehung und Verhinderung von Straftaten. Ein Problem der deutschen Kriminologie ist aber, dass sie anders als in den USA traditionell wenig in empirisch arbeitenden Disziplinen wie Psychologie oder Soziologie verankert ist, sondern wissenschaftlich eng mit den juristischen Fakultäten verbunden ist. Das hat den Nachteil, dass laufend die Gefahr besteht, dass entsprechende Lehrstühle nicht kriminologisch, sondern je nach aktuellem Bedarf vor Ort eher rein juristisch nachbesetzt werden. Auch gibt es leider viel zu wenige Kriminal-Soziologen und Kriminal-Psychologen. Die Kriminologie als eher kleine und interdisziplinäre Wissenschaft ist daher in Deutschland permanent vom akademischen Aussterben bedroht.

Teil 2: Kriminalstatistik und ihre Nutzung

3.      Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird jedes Jahr intensiv in den Medien diskutiert. Wie aussagekräftig und verlässlich ist diese Statistik aus kriminologischer Sicht wirklich, insbesondere im Hinblick auf das sogenannte „Dunkelfeld“?

Wir als Kriminologen verfolgen jedes Jahr mit Erstaunen (um es milde zu formulieren), wie verkürzt und auch dramatisierend über die Zahlen der PKS gesprochen wird, sowohl in den Medien als auch in Statements von Politikern. Es heißt dann immer, „die Gewaltkriminalität“ oder „die Einbruchsdiebstähle“ seien gestiegen. Fast immer konzentriert man sich auf den (vermeintlichen) Anstieg einer Deliktsform – fast nie wird es in den Vordergrund gerückt, wenn die Zahlen in einem anderen Deliktsbereich gesunken sind. Offenbar verkaufen sich negative und dramatisch klingende Meldungen besser. Und nur selten wird ausreichend klargemacht, dass die Zahlen der PKS überhaupt keine Aussagekraft für die tatsächliche Entwicklung von Kriminalität haben, man muss es wirklich so deutlich sagen. Hier wird naturgemäß nur das „Hellfeld“ abgebildet wird, also nur der Teil der Straftaten, der durch Anzeigeerstattung oder durch eigene Ermittlungen der Polizei überhaupt den Behörden bekannt wurde. 

Die PKS ist daher eher eine Art „Tätigkeitsnachweis“ der Polizei, aber eben nicht mehr. Die Statistik kann über die Entwicklung von Kriminalität im sog. „Dunkelfeld“ keine Aussage treffen. Sie ist, wie es ein Kollege einmal formuliert hat, nicht der Gold- sondern der „Blechstandard“, wenn man Aussagen über das wahre Ausmaß von Kriminalität treffen will. Wir wissen aus der Dunkelfeldforschung, dass viele (auch schwere) Delikte von den Opfern nicht angezeigt werden. Und dass sich im Dunkelfeld ganz andere Tendenzen zeigen können als in der Statistik. So gab es etwa Ende der 1990er Jahre und Anfang der 2000er Jahre einen deutlichen Anstieg der Gewaltdelikte in der Statistik, der aber offenbar vor allem darauf beruhte, dass man für das Phänomen stärker sensibilisiert war und mehr Taten angezeigt wurden – in Dunkelfeldstudien zeigte sich in genau diesem Zeitraum ein Rückgang von Gewaltdelinquenz. Aber das hat es nicht in die Medien geschafft, trotz unserer ständigen Bemühungen als Wissenschaftler, über solche Zusammenhänge und Hintergründe aufzuklären.

4.   Wird die Kriminalstatistik in Deutschland effektiv von der Politik genutzt, um Kriminalprävention und Gesetzgebung zu gestalten, oder dient sie eher als politisches Instrument?

Ehrlicherweise ist die Aussagekraft der Statistik, wie ich eben erwähnt habe, so stark eingeschränkt, dass es gar nicht ratsam wäre, allein auf dieser Grundlage Kriminalpolitik zu betreiben. Wenn man es mit evidenzbasierter Kriminalpolitik ernst meint, müsste man auf jeden Fall auch sonstige vorhandene empirische Studien, einschließlich solcher aus dem Bereich der Dunkelfeldforschung, einbeziehen. Das geschieht aber eben oft nicht. Und mein Eindruck ist schon, dass gerade die PKS zum Teil von politischer Seite genutzt wird, um einen angeblichen kriminalpolitischen Handlungsbedarf (was fast immer heißt: Verschärfungsbedarf) zu begründen, der sich so aus den Zahlen überhaupt nicht ableiten lässt. Umso mehr werden wir als Kriminologen benötigt, um das immer wieder klarzustellen. Es gibt keinen Grund für eine Dramatisierung der Verhältnisse, auch wenn es natürlich ein wichtiges Anliegen bleibt, Kriminalität zu verhindern und (potenzielle) Opfer zu schützen.

5.   «Da Sie Experte für Sanktionenrecht sind Welche Rolle spielt das Sanktionenrecht heute? Gibt es in Deutschland eine Tendenz zu härteren Strafen oder setzt man kriminologisch gesehen eher auf Resozialisierung?

Auch in der Hinsicht gibt es langfristige Tendenzen. Nach dem zweiten Weltkrieg hat man sich in Deutschland stark um eine Liberalisierung des Strafrechts bemüht, die dann in den großen Strafrechtsreformen Ende der 1960er bzw. Anfang der 1970er Jahre auch umgesetzt wurde. Hier stand ganz klar die Resozialisierung von Straftätern im Vordergrund. Das prägt das deutsche System bis heute: Resozialisierung ist ein anerkannter und auch vom Bundesverfassungsgericht betonter Strafzweck, der zudem in den Strafvollzugsgesetzen der Länder als Vollzugsziel verankert ist. Aber trotzdem haben sich die Akzente verschoben: Etwa seit dem Ende der 1990er Jahre hat der Gedanke einer härteren Sanktionierung von Straftätern wieder an Bedeutung gewonnen, vor allem unter dem Aspekt des Schutzes der Allgemeinheit – obwohl es keine Anhaltspunkte für eine tatsächliche Zunahme von schwerer Kriminalität gegeben hätte. Das hält bis heute an: Die Kriminalpolitik, vor allem die Tätigkeit des Gesetzgebers, ist stark von einer Ausweitung und Verschärfung des Strafrechts geprägt – obwohl die meisten Kriminologinnen und Kriminologen den Nutzen solcher Maßnahmen eher skeptisch beurteilen. Interessanterweise können wir eine ähnlich punitive Tendenz bei der Sanktionspraxis (bislang) nicht feststellen: Nach wie vor dominiert in Deutschland die Geldstrafe, die in 85 % der Verurteilungen verhängt wird; nur in 15 % der Verurteilungen wird eine Freiheitsstrafe verhängt, und diese wird in 2/3 der Fälle zur Bewährung ausgesetzt. Auch die „Gefangenenrate“, also der Anteil der Strafgefangenen pro 100.000 Personen der Wohnbevölkerung liegt in Deutschland mit 69 vergleichsweise niedrig; der Wert liegt in Griechenland bei ca. 120, in den USA dagegen bei über 540. Man verhängt die Vollzugsstrafe in Deutschland also (wegen ihrer möglichen schädlichen Nebenwirkungen auch völlig zu Recht) nur als „ultima ratio“, d.h. als letztes Mittel. Was in den letzten 30 Jahren in Deutschland tendenziell zugenommen hat, ist dagegen die Zahl der Personen, die in einer sog. Maßregel der Besserung und Sicherung untergebracht wurden, z.B. bei Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Hier zeigt sich das oben erwähnte Phänomen einer zunehmenden Sicherheitsorientierung des Strafrechts. Das ist im Ansatz völlig legitim, weil der Staat die Aufgabe hat, seine Bürger zu schützen. Ob er mit diesen Sanktionen immer die richtigen Personen trifft, die wirklich „gefährlich“ sind, steht auf einem anderen Blatt – wir wissen aus der Forschung, dass Gefährlichkeitsprognosen im Strafrecht fehleranfällig sind, und zwar vor allem in eine Richtung: meistens wird die Gefährlichkeit überschätzt.

Teil 3: Migration, Kriminalität und die griechische Gemeinschaft

Das Thema Migration und Kriminalität steht oft im Mittelpunkt des öffentlichen Diskurses. Was sagt die kriminologische Forschung über den Zusammenhang zwischen Herkunft und Kriminalitätsrate?

«Universität Augsburg»

6.      Das Thema ist sehr komplex und wird schon seit längerer Zeit und auch aktuell in Deutschland kontrovers diskutiert, leider oft auch ohne ausreichende Hintergrundinformation und populistisch verzerrt. Wir sehen in der polizeilichen Statistik, dass bei etwa 40% der registrierten Delinquenz ausländische Tatverdächtige ermittelt werden. Auch bei den gerichtlichen Verurteilungen und mittlerweile auch bei den Insassen im Strafvollzug liegt der Ausländeranteil bei ca. 40 %. Geht man von einem Anteil der Ausländer an der Wohnbevölkerung von etwa 15 % aus, klingt das nach einer dramatischen Überrepräsentation, und daraus wird dann manchmal geschlossen, dass „die Ausländer“ krimineller sind als die Deutschen. Allerdings darf man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen: Die Gruppe der ausländischen Straftäter ist sehr heterogen und umfasst auch ausländische Touristen oder illegal Eingewanderte, die gerade nicht zur Wohnbevölkerung zählen. Schon deshalb verbietet es sich, die Wohnbevölkerung als Vergleichsmaßstab heranzuziehen. Wichtig ist auch die Tatsache, dass sich die Gruppe der Ausländer in Deutschland in ihrer Zusammensetzung deutlich von der deutschen Bevölkerung unterscheidet: Durchschnittlich gibt es unter den Ausländern mehr jüngere Personen und mehr Männer – beides hängt statistisch (ganz unabhängig von der Staatsangehörigkeit) mit einer erhöhten Begehung von Straftaten zusammen. Das gleiche gilt für den Umstand, dass Ausländer in Deutschland durchschnittlich ein schlechteres Bildungsniveau und ein niedrigeres Einkommen aufweisen – auch solche sozioökonomischen Faktoren erhöhen (wiederum unabhängig von der Staatsangehörigkeit) das Risiko von Delinquenz. Und schließlich ist es auch denkbar (und wird durch empirische Studien auch gestützt), dass als „Ausländer“ wahrgenommene Personen einer erhöhten polizeilichen Kontrolldichte und einer erhöhten Anzeigebereitschaft von Dritten ausgesetzt sind – beides erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Delinquenz aus dem Dunkelfeld ins Hellfeld gelangt und damit statistisch registriert wird. Kurz gesagt: es gibt viele Gründe für Delinquenz, die stark mit der sozialen Einbindung einer Person zusammenhängen, aber der Pass spielt dabei keine entscheidende Rolle.

Dennoch hat man sich in der Kriminologie immer schon um eine Erklärung speziell von Ausländerdelinquenz bemüht. Ein klassisches Beispiel ist insofern die Kulturkonfliktstheorie des US-amerikanischen Kriminologen Torsten Sellin, die er bereits 1938 formulierte. Er nahm an, dass die Kriminalität der Einwanderer in den USA seit Anfang des 20. Jahrhunderts u.a. durch eine Diskrepanz von Normen und Werten im ursprünglichen Heimatland einerseits und im Einwanderungsland (hier: den USA) andererseits entstehe. Ob das auf Deutschland mit seiner ganz anderen Einwanderungsgeschichte übertragen werden kann, ist allerdings fraglich. Jedenfalls fällt auf, dass die erste Einwanderergeneration in Deutschland (bei der ein solcher Konflikt besonders stark ausgeprägt hätte sein müssen) in Punkto Delinquenz sehr unauffällig blieb. Erst die zweite und dritte Generation wies eine Überrepräsentation auf, was dann zum Teil mit einem rein „inneren“ Konflikt erklärt wird: Das Problem sei nicht so sehr eine direkte Diskrepanz zwischen Regeln und Normen, sondern eher ein allgemeines Gefühl der Orientierungslosigkeit, was neben sonstigen sozialen Problemen und dem „Anpassungsdruck“ der deutschen Gesellschaft Stress erzeugen und dann zu Straftaten führen könne. Man kann sich die Frage stellen, ob letzteres wirklich noch einen „Kulturkonflikt“ beschreibt oder nicht eher die allgemeine Erkenntnis, dass soziale Probleme mit Delinquenz verbunden sind. Als Quintessenz kann man sagen: Der Satz des berühmten Kriminologen Franz v. Liszt, wonach die beste Kriminalpolitik eine gute Sozialpolitik ist (und eben nicht das ständig praktizierte Ausweiten und Verschärfen des Strafrechts!), bewahrheitet sich in seiner großen Weisheit auch hier. Nichts schützt besser vor Kriminalität von Ausländern in Deutschland als möglichst gute Bedingungen für deren soziale und berufliche Integration.

7.      In Deutschland lebt eine der größten griechischen Communities Europas. Tauchen Griechinnen und Griechen in den deutschen Kriminalstatistiken als auffällige Gruppe auf oder gelten sie kriminologisch als „unauffällig“ und gut integriert?

Die Kriminalität speziell von griechischen Staatsangehörigen wird von kriminologischer, aber auch von kriminalpolitischer Seite zu Recht nicht als Problem wahrgenommen. Die verfügbaren Zahlen zeigen auch, warum das so ist: Im Jahr 2025 wurden etwa 820.000 ausländische Tatverdächtige registriert, darunter etwa 8600 griechische Staatsbürger, was einem Anteil von 1,1 % entspricht. Auf der Ebene der gerichtlichen Verurteilungen zeigt sich ein ähnliches Bild: Von den 2025 zu einer Strafe verurteilten ca. 250.000 ausländischen Personen hatten 3.200 die griechische Staatsbürgerschaft, was einen Anteil von 1,3 % ausmacht. Schaut man schließlich noch auf den Strafvollzug, zeigt sich, dass von den 16.800 ausländischen Personen, die zum Stichtag 31.3.2025 inhaftiert waren, nur etwa 156 (0,92 %) die griechische Staatsbürgerschaft besaßen. Der Anteil der Griechen an den registrierten Ausländern in Deutschland liegt dagegen bei 2,5 %, also deutlich höher. Man muss natürlich vorsichtig sein, wenn man die kriminalitätsbezogenen Statistiken mit denen der Bevölkerungsstatistik vergleicht, weil die Gruppe der Tatverdächtige und diejenige der Verurteilten auch aus Personen besteht, die nicht in Deutschland wohnhaft sind. Dennoch sprechen die vorliegenden Zahlen eher für eine Unterrepräsentation der Griechen bei der Begehung von Straftaten, insbesondere wenn es um den Bereich schwererer Delinquenz geht, die zu gerichtlich verhängten Strafen bis hin zur Gefängnisstrafe führen.

8.   Gibt es historische oder aktuelle kriminologische Erkenntnisse darüber, wie sich die Kriminalitätsraten der griechischen Einwanderer (z.B. der ersten Generation der Gastarbeiter im Vergleich zu den neueren Generationen) entwickelt haben?

Wie oben schon erwähnt, gab es hier deutlich Unterschiede zwischen den Generationen von Einwanderen. Die meisten Auswertungen kamen zum Ergebnis, dass die Kriminalitätsbelastung der Gastarbeiter aus der ersten Generation zum Teil sogar niedriger, insgesamt jedenfalls nicht wesentlich höher ausfiel als bei (in Bezug auf Alter und Geschlecht) vergleichbaren Personen aus der deutschen Bevölkerung. Das dürfte auch auf die griechischen Gastarbeiter zutreffen. Dagegen zeigten verschiedene Auswertungen, dass in nachfolgenden Einwanderergenerationen die Kriminalitätsbelastung im Vergleich zur deutschen Bevölkerung höher ausfiel. Ob auch das auf die griechischen Einwandererfamilien zutrifft, ist allerdings fraglich. Aktuelle Studien dazu gibt es soweit ersichtlich leider nicht; eine Auswertung der Berliner Polizeistatistik der Jahre 1974-1978 zeigte jedenfalls, dass die Kriminalitätsbelastung der männlichen Türken und Jugoslawen unter 21 Jahren diejenige der gleichaltrigen Griechen und Italiener bei weitem überschritt. 1

[1] Rebmann, Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Analyse der polizeilich registrierten Kriminalität von 1986 bis 1995, S. 55

Teil 4: Zukunft der Kriminologie

Prof. Dr. Johannes Kaspar, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Augsburg

  9 .  Sie forschen intensiv im Bereich der Digitalisierung. Vor welchen neuen Herausforderungen steht die kriminologische Forschung in Deutschland durch Phänomene wie Cyberkriminalität oder den Einsatz von Künstlicher Intelligenz? Wie oben erwähnt ist das ein sehr dynamischer Bereich, in dem sich viel tut – wie bei allen neuen Technologien gibt es auch bei IT und künstlicher Intelligenz die Möglichkeit zum Missbrauch, hier also zur Begehung von Straftaten. Wir als Kriminologen werden das genau beobachten und noch viel intensiver erforschen müssen – einige Kollegen sprechen bereits von der „Cyberkriminologie“, die nach und nach als Teildisziplin der Kriminologie entsteht. Dabei wird es nicht allein um die Erforschung von „Cyberkriminalität“ als neuem Phänomen gehen. Vielmehr werden wir (zusammen mit Vertretern anderer Disziplinen, vor allem Soziologen und Psychologen) untersuchen müssen, wie sich die Digitalisierung aller Lebensbereiche auch im Hinblick auf die Entstehung von Delinquenz auswirken wird. Um nur ein Beispiel zu nennen: Wir wissen, dass stabile soziale Bindungen ein ganz wichtiger Schutzfaktor sind, der Menschen von der Begehung von Straftaten abhält.  

In der analogen Welt war dies selbstverständlich mit direktem persönlichem Kontakt verbunden. Ob dies auch dann gilt, wenn sich beispielsweise Personen vorzugsweise in digitalen bzw. virtuellen Welten treffen und auf diese Weise nur digital „sozial verbunden“ sind, ist eine ganz offene Frage. Man sollte nicht zu kulturpessimistisch sein, wir haben keine Anhaltspunkte dafür, dass die „digital natives“ per se eher zu Straftaten neigen als die Generationen davor. Aber wir sollten die Entwicklung auf jeden Fall im Auge behalten – und auch insoweit den Gesetzgeber davor warnen, ständig nur auf eine Verschärfung des Strafrechts zu setzen, sondern sich um breite, früh einsetzende und gesamtgesellschaftlich wirksame Präventionsmaßnahmen zu kümmern, etwa die Schaffung von Medienkompetenz schon bei Kindern und Jugendlichen.

10. Wenn Sie einen Wunsch an die deutsche Justiz- und Kriminalpolitik frei hätten: Was sollte sich in den kommenden Jahren dringend ändern?

Oh, das geht es mir wie meinen drei Kindern an Weihnachten: Die Wunschliste ist lang (auch wenn man von vornherein weiß, dass einiges vermutlich ein Wunsch bleiben wird).

Wir müssten in der Kriminalpolitik viel kreativer werden: Weg von der Fixierung allein auf das Strafrecht, hin zur Entwicklung von rechtlichen Lösungen in anderen Bereichen wie dem Zivilrecht oder dem Verwaltungsrecht.  

Ich bin z.B. überzeugt davon, dass eine Entkriminalisierung des sog. „Schwarzfahrens“ nicht zu einem Besorgnis erregenden Anstieg dieser Taten führen würde – auch das Zivil- und das Ordnungswidrigkeitenrecht mit seinen Geldbußen genügen hier vermutlich zur Prävention.

Vor allem müssten wir die absolute Fantasielosigkeit im Sanktionenrecht beheben. Die Strafgerichte können in Deutschland als Hauptstrafen nur Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen. „Smart Sentencing“ sieht anders aus. Es würde bedeuten, den Gerichten viel mehr Möglichkeiten an die Hand zu geben, je nach den Umständen des Einzelfalls passende Sanktionsformen anstelle einer Freiheitsstrafe zu verhängen. Denkbar wäre dies z.B. in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests, eines Fahrverbots oder von gemeinnütziger Arbeit.

Im Bereich der Strafzumessung müsste man das Problem der regionalen Ungleichheiten abmildern, indem man den Spielraum der Gerichte etwas einschränkt, z.B. durch eine Absenkung der Obergrenze der Strafrahmen. Ich persönlich denke auch, dass man den Einsatz von KI zur Unterstützung einer einheitlicheren Strafzumessung ausprobieren sollte – natürlich ergebnisoffen, wir wissen im Moment noch zu wenig über die Chancen und Risiken konkreter Modelle in der Praxis.

Generell würde ich von der Kriminalpolitik erwarten, dass sie nüchtern und rational vorgeht, d.h. auch evidenzbasiert im oben erwähnten Sinn: Entscheidungen sollten gut begründet sein, unter Einbezug wissenschaftlicher Erkenntnisse, und nicht ad hoc anhand spektakulärer Einzelfälle getroffen werden. Es wäre schön, wenn wir als Experten mehr Einfluss hätten – wir werden zwar als Sachverständige im Bundestag angehört, aber oft zu einem Zeitpunkt, bei dem man das Gefühl hat, dass die wichtigen Entscheidungen politisch eigentlich schon getroffen wurden. Es wäre schon viel gewonnen, wenn man sich ehrlich eingestehen würde, dass das Strafrecht kein Allheilmittel für die Lösung gesellschaftlicher Probleme und in seiner Wirkungsweise eben nur begrenzt ist. Vor allem das ständige Verschärfen von Strafrahmen erzeugt nicht mehr „Schutz“, und wenn in der Kriminalpolitik und Strafgesetzgebung ständig das Gegenteil behauptet wird, ist das nicht nur sachlich unzutreffend, sondern erzeugt auch falsche Erwartungen in der Bevölkerung. Man müsste sich in der Kriminalpolitik noch viel mehr den üblichen Vereinfachungen, aber auch populistischen Dramatisierungen und Verzerrungen entgegenstemmen. Das schaffen wir Wissenschaftler alleine nicht.


Zur Person: Prof. Dr. Johannes Kaspar

Prof. Dr. Johannes Kaspar hat den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie und Sanktionenrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg inne.


  • Akademischer Werdegang: Studierte, promovierte und habilitierte sich an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), bevor er 2012 den Lehrstuhl in Augsburg übernahm.

  • Forschungsschwerpunkte:

    • Sanktionenrecht: Erforschung von Sinn, Zweck und Wirkung rechtlicher Sanktionen sowie der Resozialisierung.

    • Kriminologie: Empirische Forschung zu Kriminalitätsentwicklung, Täterverhalten und Justizsystem.

    • Digitalisierung & Strafrecht: Herausforderungen durch neue Technologien und das Internet.

  • Publikationen: Unter Studierenden und Fachpublikum ist er insbesondere für seine methodisch klaren Lehrbücher (u. a. zum Sanktionenrecht) bekannt.

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