Mittwoch, 7. Juli 2021

Griechenland: Einreisebestimmungen (07.07.2021)

Alle in Griechenland ankommenden Reisenden müssen entweder eine Bescheinigung über einen negativen Covid 19-PCR-Test eines anerkannten Labors, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder über einen negativen Antigen(-Schnell)Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen.

Dieser Test ist für alle Touristen (einschließlich Kinder ab 12 Jahren) verpflichtend, unabhängig von der epidemologischen Situation in ihrem Abreiseland.

Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist nicht erforderlich, wenn 

- eine Bescheinigung über eine vollständige Impfung (mindestens 14 Tage vor der Einreise abgeschlossen, je nach der erforderlichen Anzahl der Impfdosen), vorgelegt werden kann.

Akzeptierte Impfstoffe: Pfizer BioNtech, Moderna, Astra Zeneca/Oxford, Novavax, Johnson + Johnson/Janssen, Sinovac Biotech, Gamaleya (Sputnik), Cansino Biologics und Sinopharm.

- Der Nachweis eines negativen PCR-Tests ist nicht erforderlich, wenn der Reisende in den letzten 30 bis 180 Tagen positiv auf COVID-19 getestet wurde. Dies kann entweder durch Vorlage eines positiven PCR-Molekulartests oder eines Antigen-Testergebnisses, das von einem anerkannten Labor durchgeführt wurde, oder durch ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass der Inhaber positiv auf eine SARS-CoV-2-Virusinfektion getestet wurde, nachgewiesen werden. Der Nachweis muss 30 Tage nach dem Erhalt des ersten positiven Covid 19- Testergebnis ausgestellt worden sein und gilt dann 180 Tage.

- Bei allen Reisenden nach Griechenland kann bei Einreise, unabhängig von den vorgelegten Bescheinigungen, ein Stichprobentest vorgenommen werden. Sollten Sie für diesen Test ausgewählt werden, ist dieser verpflichtend. Bei Verweigerung des Tests behalten sich die Behörden das Recht vor, die Einreise in das Land zu verweigern. Die Auswahl der zu testenden Personen erfolgt durch das gezielte Probenahmesystem „EVA“, das schon 2020 zum Einsatz kam.

- Wichtige Erläuterung: Die Einreise von Touristen nach Griechenland ist nicht an eine Impfung gebunden. Die Vorlage einer Impfbescheinigung erleichtert die Formalitäten bei der Einreise erheblich. In keinem Fall ist aber eine Impf- oder Antikörperbescheinigung ein Ersatz für einen „Reisepass“.

- Die Länder, von denen aus unter den genannten Bedingungen eine Einreise erlaubt ist, ohne dass eine anschließende Selbstisolierung erforderlich ist, sind: EU & Länder des Schengenraums, USA, Vereinigtes Königreich, Albanien, Armenien, Australien, Azerbaijan, Bahrain, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Brunei, Kanada, China, Israel, Japan, Jordanien, Kosovo* (Diese Benennung erfolgt ohne Beurteilung seines Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des UN- Sicherheitsrats und der Stellungnahme des IGH zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo), Kuwait, Libanon, Moldawien, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Qatar, Russische Föderation*, Ruanda, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Südkorea, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate, Ukraine.

*Reisende aus der Russischen Föderation benötigen seit dem 30.06.2021 einen negativen PCR-Test, durchgeführt von einem Labor, wobei der Test bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf oder einen negativen Antigen(-Schnell)Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, unabhängig davon, ob sie geimpft sind, oder nicht.

- Bürgerinnen und Bürgern von Ländern außerhalb der EU wird dringend empfohlen, Direktflüge nach Griechenland zu wählen. Andernfalls sollten sich Reisende an die Bestimmungen des Transitlandes halten.

Reisende dürfen über alle internationalen Flughäfen und über alle Häfen nach Griechenland einreisen.

Reisende dürfen 24 Stunden täglich über die Grenzübergänge Promachonas, Ormenio , Evzonoi, Nymfaia, Niki, Doirani, Kristallopigi, Kipi, Kakavia, Kastanies, und Exohi , nach Griechenland einreisen.

Kreuzfahrten und Segeltörns sind erlaubt. Die Seeverbindungen mit der Türkei sind vorübergehend eingeschränkt.

ANFORDERUNGEN AN BESUCHER

Vor der Ankunft:

- Touristen müssen das Passenger Locator Form (PLF) bis spätestens 23:59 Uhr (griechischer Zeit) des Tages vor der Ankunft in Griechenland ausfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie heir.

Reisende müssen vor der Abreise sicherstellen, dass sie eine Bescheinigung über ihren Gesundheitszustand mit sich führen. Zu den akzeptierten Bescheinigungen gehören:

- Eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Molekulartest, ausgestellt von einem anerkannten Labor. Die Probenentnahme darf bei Einreise nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.

- Einen negativen Antigen(-Schnell)test eines Labors; der Test darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.

- Eine von einer zertifizierten Behörde ausgestellte Impfbescheinigung.

- Eine von einer öffentlichen Behörde oder einem zertifizierten Labor ausgestellte Genesenenbescheinigung über die Genesung von einer SARS-CoV-2-Virusinfektion. Die Bescheinigung muss 30 Tage nach dem ersten positiven Covid 19-Testergebnis ausgestellt worden sein und ist dann 180 Tage gültig.

- Eine Bescheinigung über ein positives Covid19-Testergebnis, in der Vergangenheit(30-180 Tage). Dies kann entweder durch einen positiven PCR-Molekulartest oder das Ergebnis eines Antigen-Tests eines autorisierten Labors oder durch eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die betreffende Person positiv auf den SARS-CoV-2 Virus getestet worden ist, belegt werden.

Alle Bescheinigungen müssen die entscheidenden Informationen (d. h. Anzahl der Impfdosen und deren jeweiliges Datum) entweder in Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Russisch enthalten und der vollständige Name muss mit dem Namen im Reisepass oder einem anderen anerkannten Reisedokument übereinstimmen.

Bei der Einreise:

Für nach Griechenland einreisende Personen gelten folgende Bestimmungen:

- Stichprobenartige Rapid-Antikörper-Tests an den Grenzübergängen, für Personen, die aufgrund des gezielten Probeentnahmesystems „EVA“ ausgewählt wurden.

- Verpflichtende Selbstisolation, sollte der Stichprobentest positiv ausfallen. In diesem Fall werden der oder die Reisende mit seiner/ihrer Begleitung in Quarantänehotels untergebracht, wo sie zur Bestätigung der ursprünglichen Diagnose weiteren PCR-Tests unterzogen werden. Die Gäste verbringen wenigstens 14 Tage in den Isolierungshotels. Die Kosten für die Unterbringung in Quarantänehotels werden vom griechischen Staat übernommen.

Die Einhaltung der Gesundheitsprotokolle während der Reise und während Ihres gesamten Aufenthalts in Griechenland sind der Schlüsselfaktor, der uns allen Sicherheit ermöglicht und uns zur Normalität zurückzukehren lässt.

Wir danken für Ihr Verständnis und entschuldigen uns im Voraus für eventuelle zusätzliche Unannehmlichkeiten.

Auch möchten wir uns herzlich für die Zusammenarbeit bedanken und dafür, dass Sie unser Land für Ihren Urlaub gewählt haben.

Wir freuen uns, Sie in Griechenland willkommen heißen zu dürfen.

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR ÖFFNUNG DES TOURISMUS 2021

Was gilt für Kinder unter zwölf Jahren?

Kinder unter 12 Jahren müssen keinen PCR-Test machen.

Wann und aus welchen Ländern dürfen Privatyachten nach Griechenland einreisen?

Die Aus- und Einreise von Privatjachten (mit Ausnahme derjenigen aus der Türkei) ist mit einigen Einschränkungen erlaubt, wobei die Bedingungen und Vorschriften für griechische wie für ausländische Staatsbürger gleichermaßen gelten.

Was gilt für Kreuzfahrten?

Seit dem 14. Mai sind die Kreuzfahrtbeschränkungen vollständig aufgehoben, wobei hier sehr strenge Protokolle durchgesetzt werden, die zur Anwendung kommen.

Was ist, wenn das Land des/der Reisenden einen Test für die Rückreise verlangt?

Es ist möglich PCR- oder Antigen-Tests direkt am Aufenthaltsort der Gäste durchzuführen, falls dies für die Rückreise erforderlich ist. Das macht es Touristen und Touristinnen einfacher, ihren Verpflichtungen nachzukommen, um sicher in die Heimat zurückkehren zu können.

Rückreise nach Deutschland 

Testpflicht für Flugreisende aus dem Ausland

Alle Flugreisenden müssen bereits beim Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis vorweisen – auch wenn sie aus Nicht-Risikogebieten nach Deutschland zurückkehren. Ohne negativen Test ist kein Mitflug möglich. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren.

die Testpflicht vor der Rückreise mit dem Flugzeug aus dem Ausland entfällt für vollständig geimpfte und genesene Personen: Beim Check-in muss lediglich ein Impf- bzw. Genesenen-Nachweis vorgezeigt werden.

Als geimpft gelten in diesem Zusammenhang Reisende, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden hat.

Als genesen gelten Reisende, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Ein- oder Ausreise: Genügt ein Corona-Selbsttest als Nachweis?

Die sogenannten Corona-Selbsttests für zu Hause, die in Discountern oder Drogeriemärkten erhältlich sind, werden bei Ein- oder Ausreisekontrollen nicht als Testnachweis akzeptiert. Hier ist ein ärztliches Zeugnis oder ein dokumentiertes negatives Testergebnis erforderlich.

Dieser Nachweis muss bei der Einreise nach Deutschland auf Papier oder digital in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorgelegt werden. Bei der Einreise in andere Länder bitte unbedingt vorab informieren, in welchen Sprachen die Testergebnisse akzeptiert werden.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Test- und Quarantäne-Pflicht befreit.

Wie alt darf der Test sein?

Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. 

Welche Tests werden anerkannt?

Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anerkannt.

Antikörper-Tests werden nicht anerkannt.

Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Hierzu zählen Teste, die verglichen mit PCR-Tests, eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität erreichen. Die Leistungsparameter von Antigen-Schnelltests werden stets in Bezug zu den Leistungsparametern einer PCR gesetzt und variieren von Hersteller zu Hersteller (siehe Packungsbeilage zum Antigen-Schnelltest).

Quellen: Auswärtiges Amt, travel.gov.gr, ADAC

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